Bei einer Scheidung stellt sich für viele Menschen oft die Frage, ob ein Anwalt nötig ist. Nach einer kurzen Internetrecherche entsteht der Eindruck, dass Anwälte unerlässlich für eine Scheidung sind. Das ist in Grundzügen auch richtig. Warum? In Deutschland gilt für Scheidungsverfahren gemäß § 114 FamFG der Anwaltszwang. Das heißt, der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Sind sich die Ehegatten über alle wichtigen Scheidungsfolgen einig, zum Beispiel weil Sie erfolgreich eine Mediation inklusive einer Abschlussvereinbarung hinter sich haben, besteht die Möglichkeit, dass nur ein Anwalt beide Ehegatten vertritt. Mediatoren, die hier gewissermaßen in Konkurrenz zu Anwälten stehen, bemerken hier gerne, dass eine Scheidungs-Mediation Kosten spare – aber wie viel genau?
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir beispielhaft zwei Szenarien mit jeweiligen Kosten-Rechnungen gegenüber stellen:
Allgemeine Vorbemerkung: Gerichts- als auch Rechtsanwaltskosten sind hier maßgebend. Diese werden bestimmt durch den sogenannten Verfahrenswert (oft auch Streitwert genannt), welcher wiederum anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatt*Innen bestimmt wird. Dieser Dreiklang setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
Es wird also klar, dass die Antwort auf die Frage, wie viel eine Scheidung kostet, sehr davon abhängt, wie die gemeinsame finanzielle Situation in der Ehe aussieht. Am besten rechnen wir daher mit einem Beispiel – wir nehmen an, es gibt zwei Ehepartner ohne Kinder. Ein Beispiel für eine Scheidung mit Kindern finden Sie hier.
Szenario A
Wir starten, indem wir die Kosten der Scheidung vor Gericht zusammenrechnen.
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Einvernehmliche Scheidung vor Gericht |
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Thema |
Beschreibung |
Zu Grunde gelegter Wert in € |
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Gemeinsames Einkommen |
Ehepartner 1 und Ehepartner 2 haben ein monatliches Nettoeinkommen von jeweils 4.000,00 € bzw. 1.000,00 €, sodass das Gesamteinkommen 5.000,00 € beträgt. Der dreifache Betrag ergibt: |
15.000,00 € |
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Mitunter wird von einigen Gerichten das Kindergeld dem Einkommen hinzugerechnet, während pro unterhaltsbrechtigtem Kind wiederum 250,00 € abgezogen werden. |
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Gemeinsames Vermögen |
Die Ehegatten haben eine gemeinsame Ehewohnung, die abzüglich von Schulden 200.000,00 € Wert hat; 10% davon ergeben: |
20.000,00 € |
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Versorgungsausgleich |
Ausschluss durch Vereinbarung |
0,00 € |
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Verfahrenswert |
Summe aus gemeinsamen Einkommen und Vermögen |
35.000,00 € |
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Gerichtskosten |
nach FamGKG |
1.671,00 € |
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Anwaltskosten |
nach RVG |
3.293,33 € |
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Gesamtkosten Gericht & RA |
Summe aus Gerichts- und Anwaltskosten |
4.964,33 € |
Die genauen Kosten einer erfolgreichen Mediation lassen sich nur im Einzelfall berechnen. Dies ist abhängig von der Anzahl und Komplexität der Themen, die die Eheleute in ihrer Scheidungs-Mediation klären wollen und der Zeit die beide brauchen, um konstruktiv zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Allerdings macht hier die Erfahrung eine grobe Einschätzung möglich:
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Mediation – Matthias Würtenberger |
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Fester Stundensatz |
Ab 150,00 € zzgl. 19 % USt. |
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8 Sitzungen mit insgesamt 12 Mediationsstunden sowie 4 Stunden Vor- & Nachbereitungszeit inkl. Abschlussvereinbarung ergibt 16 Stunden |
16h a 150,00 € |
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Gesamtkosten Mediation |
2.856,00 € |
Dies ergibt eine Gesamtsumme von 7.820,33 € für Szenario A einer einvernehmlichen Scheidung in unserem Beispielfall.
Szenario B
Um einen Vergleich zwischen beiden Szenarien ziehen zu können, folgt anhand des obigen Beispiels eine Kostenaufstellung einer streitigen Scheidung. Die Unterschiede zur obigen Aufstellung der einvernehmlichen Scheidung sind farbig gekennzeichnet, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
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Streitige Scheidung vor Gericht |
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Thema |
Beschreibung |
Zu Grunde gelegter Wert in € |
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Gemeinsames Einkommen |
Ehepartner 1 und Ehepartner 2 haben jeweils ein monatliches Nettoeinkommen von 4.000,00 € und 1.000,00 €, sodass das Gesamteinkommen 5.000,00 € beträgt. Der dreifache Betrag ergibt: |
15.000,00 € |
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Mitunter wird von einigen Gerichten das Kindergeld dem Einkommen hinzugerechnet, während je unterhaltsbrechtigtem Kind wiederum 250,00 € abgezogen werden. |
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Gemeinsames Vermögen |
Die Ehegatten haben eine gemeinsame Ehewohnung, die abzüglich von Schulden 200.000,00 € Wert hat; 10% davon ergeben: |
20.000,00 € |
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Versorgungsausgleich |
Ehefrau und Ehemann haben beide Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings mit unterschiedlichen Werten. Es bestehen demnach zwei Anrechte. 10 % des 3-fachen gemeinsamen Monatsnettoeinkommens sind 1.500,00 € pro Anrecht, ergibt: |
3.000,00 € |
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Ehegattenunterhalt |
Ehepartner 2 fordert 1.350,00 € Ehegattenunterhalt (Differenzmethode, 45%). Dies wird laut Gebührenrecht mit dem 12-fachen Faktor berechnet, ergibt |
16.200,00 € |
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Zugewinnausgleich |
Zugewinn des Vermögens von Ehepartner 1 beläuft sich auf 30.000,00 € mehr als der Zugewinn von Ehepartner 2. Ehepartner 2 klagt die Hälfte davon ein, 1-facher Faktor, ergibt |
15.000,00 € |
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Verfahrenswert |
Summe aus Werten für gemeinsames Einkommen und Vermögen sowie Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt |
69.200,00 € |
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Gerichtliche Einigung in 1. Instanz |
Partei 1 |
Partei 2 |
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Gerichtskosten |
nach FamGKG |
50% von 2.754,00 € = 1377,00 € |
50% von 2.754,00 € = 1377,00 € |
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Anwaltskosten |
nach RVG |
5.880,26 € |
4.652,90 € |
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Kosten Gericht & RA |
Summe aus Gerichts- und Anwaltskosten |
€7.257,26 |
6.029,90 € |
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Gesamtkosten Gericht & RA |
13.287,16 € |
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Abschließender Vergleich
Abschließend möchte ich die Kosten von Szenario A und B gegenüber stellen. Dabei sind nicht nur die finanziellen, sondern auch die zeitlichen, und zwischenmenschlichen und emotionalen Kosten zu berücksichtigen, die in beiden Szenarien unterschiedlich zum Tragen kommen.
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Kosten |
Mediation + einvernehmliche Scheidung |
Streitige Scheidung |
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Finanziell |
7.820,33 € |
13.287,16 € Mehrkosten von 5.466,83 € |
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Eine einvernehmliche Scheidung, die durch Mediation ermöglicht wird, ist in jedem Fall günstiger, auch wenn keine Scheidungsfolgen wie (Ehegattenunterhalt etc) eingeklagt werden. |
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Zeitlich |
14 Stunden in Mediation über einen Zeitraum von ein paar Monaten. Kontaktaufnahme mit einem Anwalt, der den Antrag auf Scheidung beim Familiengericht stellt. Ein Gerichtstermin der circa 15 bis 30 Minuten dauert. Da die Scheidung ohne Versorgungsausgleich passiert, dauert es ein bis drei Monate bis die Ehe aufgelöst ist. |
Viele Stunden bei dem eigenem Anwalt (Schriftsätze und Stellungnahmen) und in mündlichen Verhandlungen vor Gericht in angespannter Atmosphäre. Streiten sich Paare beispielsweise um die Scheidungsfolgen, können sich Gerichtsverfahren oft über Jahre erstrecken. In einigen Fällen kommen noch weitere Verfahren zum Scheidungsverfahren dazu. Bspw. eine Auskunftsklage, wenn ein Ehepartner die Auskunft zu den eigenen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen verweigert. |
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Zwischenmenschlich |
Mediation erwirkt gegenseitiges Verständnis, welches nicht nur den Konflikt an sich löst, sondern oft auch das zwischenmenschliche Verhältnis der beiden Eheleute verbessert. Dies ändert nichts an dem Ergebnis der Scheidung, aber an dem wie die ehemalige Ehe sich in die eigene Biographie fügt. |
Da der Ehestreit vor Gericht und in der Vertretung durch Anwälte passiert, verhärten die Fronten zwischen den Eheleuten. Eine Aussprache und wohlwollendes Miteinander wird nicht ermöglicht, und führt oft zum totalen Beziehungsabbruch. |
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Emotional |
Am Anfang einer Mediation kann es heftig und schmerzvoll sein, im weiteren Verlauf setzt eine kooperative und gütliche Zusammenarbeit ein, die es einfacher machen kann, die Trennung emotional zu verarbeiten und nach vorne in Richtung Zukunft zu schauen. |
Heftige Auseinandersetzungen, die oft intensiv und kompromisslos geführt werden. Das hinterlässt oft emotionale Wunden, die mitunter gar nicht oder schlecht heilen können. |
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Leistung |
Eheleute in der Scheidungs-Mediation stehen für sich selbst ein, und arbeiten konstruktiv an ihrer eigenen Scheidungsvereinbarung. Dies erfordert Mut und harte Arbeit. |
Die Austragung und Verhandlung über die Scheidung wird an den eigenen Anwalt delegiert. Dies kann entlasten, das Endresultat ist weniger selbstbestimmt. |
Wenn meine Gegenüberstellung Ihr Interesse geweckt hat mehr über Scheidungsmediation zu erfahren, oder Ihnen Mut gemacht hat, eine Scheidungsmediation auszuprobieren – kontakieren Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch. [CTA]