Für Bayern ist die ehe- und erbrechtliche Situation bei Hofübergaben komplex und erfordert eine sorgfältige Regelung, um den Fortbestand des Betriebs und die familiären Interessen zu sichern. Eine frühzeitige Beratung durch Fachanwälte für Agrarrecht, Notare, Steuerberater ist wichtig, um Fakten einzuholen oder individuelle Konstellationen zu prüfen.
Mediation empfiehlt sich als Verfahren, um Konflikten vorzubeugen und der Diskussion innerhalb der Familie einen strukturierten Rahmen zu geben. Die Erkenntnisse aus unterschiedlichen Beratungsleistungen (Steuer, Erbe, Agrarförderungen) werden in die Mediation gebracht, und können so optimal für die Ausarbeitung einer zukünftigen Lösung genutzt werden. Zentrale Bündelung statt Versandung. So kann der Familiensituation und den Betriebsziele bestmöglich gedient werden.
Die Hofübergabe sollte frühzeitig geplant werden. Spätestens 2 Jahre im Voraus soll mit den Vorbereitungen begonnen werden.
Um den Prozess der Hofübergabe effizient zu gestalten, gilt es folgende Informationen zusammenzutragen:
Aktuelle Wertermittlung aller Liegenschaften und Grundstücke für steuerliche Zwecke, ggf. ein Gutachten zur Bewirtschaftungs- oder Verkehrswertermittlung
Aktueller Grundbuchauszug
Auflistung größerer Investitionen während der letzten 10 Jahre, ggf. eine Übersicht über steuerliche Abschreibungen („AfA“) und Investitionsnachweise
Auflistung der gepachteten Parzellen inkl. Pachtverträge
Auflistung von Direktzahlungen und Förderhilfen (z.B. EU-Agrarsubventionen)
Unterlagen für Antrag des Förderprogramms für Junglandwirte (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Betriebsinventur – Auflistung aller Maschinen und Geräte, Tierbestand und Vorräte
die Buchführungsunterlagen und Steuerbescheide der letzten Jahre
Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten und Forderungen
Finanzierungsübersicht – eigene Mittel, Hypothek, Darlehen, Vorsorge etc.
Eine sorgfältige Prüfung aller Versicherungen ist bei der Hofübergabe unbedingt nötig. Der Risikoschutz sollte auf die neue Situation angepasst werden.
Bei Selbstständigkeit | Für Angestellte | Betrieb |
Rentenversicherung | Sozialversicherungspflicht Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung über Berufsgenossenschaft | Gebäudeversicherung |
Krankenversicherung (gesetzlich / privat) | Betriebsinventar- und Betriebshaftpflichtversicherung | |
Unfallversicherung | Hausratversicherungen | |
Haftpflichtversicherung | ||
Krankentagegeldversicherung | Fahrzeugversicherungen | |
Rechtsschutzversicherung |
Der Betriebsinhaberwechsel muss verschiedenen Stellen gemeldet werden. Auch hier ist es ratsam, frühzeitig aktiv zu werden, um Förderansprüche nicht zu gefährden und die Rechtssicherheit beim Betriebswechsel zu gewährleisten. Für wichtige Termine in Bayern siehe den folgenden Link.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF): über das Serviceportal iBALIS (Landesportal für Agrarförderungen).
Verpächter – Überrnahme bzw. Umgestaltung Pachtverträge
Kfz-Zulassungsamt – Ummeldung betriebliche Fahrzeuge
Geschäftspartner – Lieferanten, Abnehmer, Lohnunternehmer, Tierarzt und weitere Geschäftspartner
Versicherungen – Umschreibung bestehender Versicherungen, bzw. Kündigung und Wechsel
Landwirtschaftliche Sozialversicherung(Krankenkasse und Unfallversicherung)
Finanzamt – Anmeldung oder Anpassung der Besteuerung z.B. für Umsatzsteuer und Einkommensteuer
Hauptzollamt (Agrardieselanträge, Stromsteuervergütung)
Molkerei oder Erzeugergemeinschaften
Für den Käufer und den (zukünftigen) Ehepartner hat die Hofübernahme auch güterrechtliche Folgen.
Wirtschaftsweise der Hof-Familie: Wenn die Zusammenarbeit in landwirtschaftlichen Betrieben gemeinschaftlich organisiert ist, kann dies auch durch Vereinbarungen bzw. Verträge geregelt sein.
Individuelle Reglung zu Ehe- und Erbvereinbarungen, die den Hofschutz und die Interessen aller Beteiligten besser regeln als die gesetzlichen Vorgaben. Dies beinhaltet (Rechtliche Rahmenbedingungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell Regelungen zum Güterrecht (§§ 1363 ff. BGB) und Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB) sowie landwirtschaftsspezifische Besonderheiten sind hierbei relevant.):
Ehelicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft vs.Gütergemeinschaft)
Zeitpunkt der Hofübernahme (vor oder während der Ehe)
Investitionen des Ehepartners
Folgen bei Scheidung oder Tod (Vorrang des Betriebsfortbestands durch den Hoferben & Abfindung weichende Erben)
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Wenn meine Gegenüberstellung Interesse bei Ihnen geweckt hat, kontaktieren sie mich um mehr über die Möglichkeiten von Mediation für Ihre landwirtschafltiche Betriebsübergabe zu erfahren.