Lesezeit ca. 3 MinutenMatthias Würtenberger, Mediator in München & Rosenheim
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Planung spätestens 2 Jahre vor der Übergabe beginnen.
- Unterlagen frühzeitig zusammentragen – von der Wertermittlung über Grundbuch und Pachtverträge bis zu Förderungen.
- Versicherungen prüfen und den Betriebsinhaberwechsel bei allen Stellen melden.
- Ehe- und erbrechtliche Fragen früh klären – Mediation gibt der Familie dafür einen strukturierten Rahmen.
Inhaltsübersicht
Grundsätzliches
Für Bayern ist die ehe- und erbrechtliche Situation bei Hofübergaben komplex und erfordert eine sorgfältige Regelung, um den Fortbestand des Betriebs und die familiären Interessen zu sichern. Eine frühzeitige Beratung durch Fachanwälte für Agrarrecht, Notare, Steuerberater ist wichtig, um Fakten einzuholen oder individuelle Konstellationen zu prüfen.
Mediation empfiehlt sich als Verfahren, um Konflikten vorzubeugen und der Diskussion innerhalb der Familie einen strukturierten Rahmen zu geben. Die Erkenntnisse aus unterschiedlichen Beratungsleistungen (Steuer, Erbe, Agrarförderungen) werden in die Mediation gebracht, und können so optimal für die Ausarbeitung einer zukünftigen Lösung genutzt werden. Zentrale Bündelung statt Versandung. So kann der Familiensituation und den Betriebsziele bestmöglich gedient werden.
Vorbereitung / Planung
Die Hofübergabe sollte frühzeitig geplant werden. Spätestens 2 Jahre im Voraus soll mit den Vorbereitungen begonnen werden.

Relevante Informationen und Dokumente
Um den Prozess der Hofübergabe effizient zu gestalten, gilt es folgende Informationen zusammenzutragen:
- Aktuelle Wertermittlung aller Liegenschaften und Grundstücke für steuerliche Zwecke, ggf. ein Gutachten zur Bewirtschaftungs- oder Verkehrswertermittlung
- Aktueller Grundbuchauszug
- Auflistung größerer Investitionen während der letzten 10 Jahre, ggf. eine Übersicht über steuerliche Abschreibungen („AfA“) und Investitionsnachweise
- Auflistung der gepachteten Parzellen inkl. Pachtverträge
- Auflistung von Direktzahlungen und Förderhilfen (z.B. EU-Agrarsubventionen)
- Unterlagen für Antrag des Förderprogramms für Junglandwirte (Landwirtschaftliche Rentenbank)
- Betriebsinventur – Auflistung aller Maschinen und Geräte, Tierbestand und Vorräte
- die Buchführungsunterlagen und Steuerbescheide der letzten Jahre
- Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten und Forderungen
- Finanzierungsübersicht – eigene Mittel, Hypothek, Darlehen, Vorsorge etc.
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Überprüfung von Versicherungen
Eine sorgfältige Prüfung aller Versicherungen ist bei der Hofübergabe unbedingt nötig. Der Risikoschutz sollte auf die neue Situation angepasst werden.
| Bei Selbstständigkeit | Für Angestellte | Betrieb |
| Rentenversicherung | Sozialversicherungspflicht Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung über Berufsgenossenschaft | Gebäudeversicherung (Feuer, Wasser, Sturm) |
| Krankenversicherung (gesetzlich / privat) | Betriebsinventar- und Betriebshaftpflichtversicherung | |
| Unfallversicherung | Hausratversicherungen | |
| Haftpflichtversicherung | ||
| Krankentagegeldversicherung | Fahrzeugversicherungen | |
| Rechtsschutzversicherung |
Meldung der Hofübergabe
Der Betriebsinhaberwechsel muss verschiedenen Stellen gemeldet werden. Auch hier ist es ratsam, frühzeitig aktiv zu werden, um Förderansprüche nicht zu gefährden und die Rechtssicherheit beim Betriebswechsel zu gewährleisten. Für wichtige Termine in Bayern siehe den folgenden Link.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF): über das Serviceportal iBALIS (Landesportal für Agrarförderungen).
- Verpächter – Übernahme bzw. Umgestaltung Pachtverträge
- Kfz-Zulassungsamt – Ummeldung betriebliche Fahrzeuge
- Geschäftspartner – Lieferanten, Abnehmer, Lohnunternehmer, Tierarzt und weitere Geschäftspartner
- Versicherungen – Umschreibung bestehender Versicherungen, bzw. Kündigung und Wechsel
- Landwirtschaftliche Sozialversicherung(Krankenkasse und Unfallversicherung)
- Finanzamt – Anmeldung oder Anpassung der Besteuerung z.B. für Umsatzsteuer und Einkommensteuer
- Tierseuchenkasse
- Hauptzollamt (Agrardieselanträge, Stromsteuervergütung)
- Molkerei oder Erzeugergemeinschaften
Ehe- und erbrechtliche Vereinbarungen
Für den Käufer und den (zukünftigen) Ehepartner hat die Hofübernahme auch güterrechtliche Folgen.
- Wirtschaftsweise der Hof-Familie: Wenn die Zusammenarbeit in landwirtschaftlichen Betrieben gemeinschaftlich organisiert ist, kann dies auch durch Vereinbarungen bzw. Verträge geregelt sein.
- Individuelle Reglung zu Ehe- und Erbvereinbarungen, die den Hofschutz und die Interessen aller Beteiligten besser regeln als die gesetzlichen Vorgaben. Dies beinhaltet (Rechtliche Rahmenbedingungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), speziell Regelungen zum Güterrecht (§§ 1363 ff. BGB) und Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB) sowie landwirtschaftsspezifische Besonderheiten sind hierbei relevant.):
- Ehelicher Güterstand (Zugewinngemeinschaft vs.Gütergemeinschaft)
- Zeitpunkt der Hofübernahme (vor oder während der Ehe)
- Investitionen des Ehepartners
- Folgen bei Scheidung oder Tod (Vorrang des Betriebsfortbestands durch den Hoferben & Abfindung weichende Erben)
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Matthias Würtenberger
Mediator in München und Rosenheim. Ich begleite Familien in der Landwirtschaft bei der Hofübergabe – persönlich vor Ort oder online.
Falls Sie mehr über Mediation erfahren wollen, weitere Artikel zum Thema können Sie hier in meinem Ratgeber lesen.
Weiterlesen
Quellen
- Gesetze (gesetze-im-internet.de): Güterrecht, §§ 1363 ff. BGB · Erbrecht, §§ 1922 ff. BGB · § 2312 BGB (Ertragswert beim Landgut; gilt für Landgüter, nicht für Wohnhäuser)
- Weiterführend: Bayerischer Bauernverband – Rechtsberatung · Landwirtschaftliche Rentenbank – Zuschussprogramme Landwirtschaft · Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit dem Serviceportal iBALIS · Bayerischer Bauernverband: „10 Fragen zur Hofübergabe“ · Bundesverband der Landwirtschaftlichen Berater (BDL): Broschüre „Hofnachfolge“
- Hinweis: Die Checkliste ersetzt keine Beratung durch Fachanwälte für Agrarrecht, Notare und Steuerberater.
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