Lesezeit ca. 9 MinutenMatthias Würtenberger, Mediator in München & Rosenheim
Sie stehen vor einer Trennung und fragen sich: Muss ich wirklich einen Anwalt beauftragen – und was kostet das alles? Nach einer kurzen Internetrecherche entsteht schnell der Eindruck, dass Anwälte für eine Scheidung unerlässlich sind. Das ist in Grundzügen auch richtig.
Mediatoren betonen gerne, dass eine Scheidungsmediation Kosten spart – aber wie viel genau? In diesem Artikel erfahren Sie, was rechtlich gilt, wie sich die Kosten einer Scheidung berechnen und was eine einvernehmliche Scheidung mit Mediation im Vergleich zu einer streitigen Scheidung kostet – mit einer konkreten Beispielrechnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ganz ohne Anwalt geht eine Scheidung in Deutschland nicht (Anwaltszwang nach § 114 FamFG).
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt jedoch ein Anwalt – nicht zwei.
- In unserem Rechenbeispiel kostet der Weg über Mediation 7.686 €, die streitige Scheidung 11.142 €.
- Ihre eigenen Zahlen berechnen Sie mit dem Scheidungskosten-Rechner.
- Die Mediation findet vor dem Gang zum Anwalt statt – und ist freiwillig.
Inhaltsübersicht
Die rechtliche Lage: Geht eine Scheidung ohne Anwalt?
Nein, eine Scheidung komplett ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Laut § 114 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) besteht für Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Das bedeutet: Der Scheidungsantrag muss durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Das gilt auch in Bayern.
Wichtig
Aber – und das ist die entscheidende Information – nur einer der beiden Ehepartner muss einen Anwalt beauftragen. Sind Sie sich mit Ihrem Partner über alle wichtigen Scheidungsfolgen einig, zum Beispiel weil Sie gemeinsam eine Mediation mit Abschlussvereinbarung durchlaufen haben, reicht ein Anwalt für den Antrag aus. Der andere Partner stimmt der Scheidung vor Gericht zu.
Die eigentliche Frage lautet also nicht „Kann ich mich ohne Anwalt scheiden lassen?“, sondern:
„Wie schaffe ich es, dass meine Scheidung einvernehmlich abläuft und nur ein Anwalt nötig ist?“
Einvernehmlich oder streitig – der entscheidende Unterschied
Streitige Scheidung
Bei einer streitigen Scheidung beauftragen beide Partner eigene Anwälte. Jeder Anwalt vertritt die Interessen „seines“ Mandanten; es folgen Schriftsätze, Forderungen und Gegenanträge sowie Gerichtsverhandlungen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung – oft in mehreren Verfahren parallel. Das kostet Geld, Zeit und Nerven und belastet häufig auch die Kinder. Wie Kinder Trennung und Scheidung erleben, lesen Sie in meiner Checkliste – Kinder bei Scheidung und Trennung.
Einvernehmliche Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung einigen sich beide Partner vor dem Gang zum Anwalt über alle Scheidungsfolgen:
- Unterhalt (Partner- und Kindesunterhalt)
- Vermögensaufteilung (Wohnung, Hausrat, Konten)
- Sorgerecht und Umgang
- Versorgungsausgleich (oder dessen Ausschluss)
Dann genügt ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Das Problem: Wenn eine Trennung ansteht, sind Konflikte da. Auch wenn beide eine faire Lösung wollen, machen Emotionen und unterschiedliche Vorstellungen es schwer, allein zu einer Einigung zu kommen.
Genau hier setzt Mediation an
Ein neutraler Mediator begleitet Sie strukturiert dabei, gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Am Ende steht eine schriftliche Abschlussvereinbarung, die der Anwalt rechtssicher formuliert und bei Gericht einreicht.
Was kostet eine Scheidung? So wird gerechnet

Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (oft auch Streitwert genannt), der anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute bestimmt wird:
- Gemeinsames Einkommen: 3-faches monatliches Nettoeinkommen (mindestens 3.000 € gemäß § 43 FamGKG)
- Gemeinsames Vermögen: 5–10 % des Nettovermögens (abzüglich Verbindlichkeiten)
- Versorgungsausgleich: Für jedes Anrecht 10 % des 3-fachen gemeinsamen Monatsnettoeinkommens (mindestens 1.000 € gemäß § 50 FamGKG). Der Versorgungsausgleich kann durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Vereinbarung muss notariell beurkundet oder im Scheidungstermin gerichtlich protokolliert werden (§ 7 VersAusglG), und das Gericht prüft sie auf ihre Wirksamkeit (§ 8 VersAusglG). Nach überwiegender Rechtsprechung zählt der Wert des Versorgungsausgleichs deshalb auch dann zum Verfahrenswert. Ein Ausschluss bietet sich insbesondere an, wenn beide Ehegatten in einer Mediation eine Abschlussvereinbarung getroffen haben.
Wie viel eine Scheidung kostet, hängt also stark von der finanziellen Situation ab. Am besten rechnen wir deshalb ein Beispiel durch:
Unser Rechenbeispiel
Zwei Ehepartner ohne Kinder, Nettoeinkommen 4.000 € und 1.000 € im Monat, eine gemeinsame Wohnung im Wert von 200.000 € (abzüglich Schulden).
Passt Mediation zu Ihrer Situation?
Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten, telefonisch, per Video oder vor Ort) klären wir es – vertraulich und unverbindlich.
Szenario A: Mediation + einvernehmliche Scheidung
Die genauen Kosten einer Mediation lassen sich nur im Einzelfall berechnen. Sie hängen von Anzahl und Komplexität der Themen ab und von der Zeit, die beide brauchen, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Erfahrungsgemäß ist folgende Einschätzung realistisch:
| Kosten der Mediation | |
|---|---|
| Stundensatz | ab 150 € zzgl. 19% USt. |
| 8 Sitzungen mit insgesamt 12 Mediationsstunden sowie 4 Stunden Vor- und Nachbereitung inkl. Abschlussvereinbarung (16 Stunden) | 16 × 150,00 € = 2.400,00 € zzgl. 456,00 € USt. |
| Gesamtkosten Mediation | 2.856,00 € |
Mit der Abschlussvereinbarung in der Hand beauftragen die Eheleute einen Anwalt, die einvernehmliche Scheidung bei Gericht zu beantragen. Das kostet in unserem Beispiel:
| Einvernehmliche Scheidung vor Gericht | ||
|---|---|---|
| Position | Berechnung | Wert |
| Gemeinsames Einkommen | 4.000 € + 1.000 € = 5.000 € netto im Monat, davon das 3-fache Manche Gerichte rechnen das Kindergeld hinzu und ziehen je unterhaltsberechtigtem Kind 250 € ab. | 15.000,00 € |
| Gemeinsames Vermögen | 10 % der Ehewohnung (200.000 € abzüglich Schulden) | 20.000,00 € |
| Versorgungsausgleich | in der Mediation ausgeschlossen – der Wert zählt trotzdem: je 10 % von 15.000,00 € (zwei Anrechte, § 50 FamGKG) | 3.000,00 € |
| Verfahrenswert | Summe | 38.000,00 € |
| Gerichtskosten | nach FamGKG | 1.114,00 € |
| Anwaltskosten (ein Anwalt) | nach RVG | 3.549,18 € |
| Notarkosten | Ausschluss Versorgungsausgleich (§ 7 VersAusglG), nach GNotKG | 166,60 € |
| Gesamtkosten Gericht, Anwalt & Notar | 4.829,78 € | |
Mediations-, Notar-, Gerichts- und Anwaltskosten ergeben zusammen 7.685,78 € für Szenario A.
Für den Vergleich brauchen wir nun die Kosten einer streitigen Scheidung.
Szenario B: Streitige Scheidung
Dasselbe Ehepaar – diesmal ohne Einigung. Die Positionen, die bei der streitigen Scheidung hinzukommen, sind markiert.
| Streitige Scheidung vor Gericht | |||
|---|---|---|---|
| Position | Berechnung | Wert | |
| Gemeinsames Einkommen | wie oben: 3 × 5.000 € | 15.000,00 € | |
| Gemeinsames Vermögen | wie oben: 10 % der Ehewohnung | 20.000,00 € | |
| Versorgungsausgleich | Beide haben Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung (zwei Anrechte): je 10 % von 15.000 € = 1.500 € | 3.000,00 € | |
| Ehegattenunterhalt | Ehepartner 2 fordert 1.350 € monatlich (Differenzmethode, 45 %), gebührenrechtlich 12-fach | 16.200,00 € | |
| Zugewinnausgleich | Zugewinn von Ehepartner 1 übersteigt den von Ehepartner 2 um 30.000 €; Ehepartner 2 klagt die Hälfte ein | 15.000,00 € | |
| Verfahrenswert | Summe aller Positionen | 69.200,00 € | |
| Gerichtliche Einigung in 1. Instanz | Ehepartner 1 (Antragsteller) | Ehepartner 2 | |
| Gerichtskosten | nach FamGKG, je 50 % von 1.836,00 € | 918,00 € | 918,00 € |
| Anwaltskosten (zwei Anwälte) | nach RVG | 4.652,90 € | 4.652,90 € |
| Kosten je Ehepartner | 5.570,90 € | 5.570,90 € | |
| Gesamtkosten Gericht & Anwälte | 11.141,80 € | ||
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Der Vergleich: Kosten auf einen Blick
Gesamtkosten im Rechenbeispiel
Mediation, Gericht und Anwaltskosten zusammengerechnet; Beispiel aus den Abschnitten 4 und 5.
Szenario A
Mediation + einvernehmliche Scheidung
7.686 €
- Mediation 2.856 €
- Gericht 1.114 € + ein Anwalt 3.549 €
- Notar 167 €
- ca. 4–6 Monate bis zur Scheidung
- ein kurzer Gerichtstermin (15–30 Minuten)
Szenario B
Streitige Scheidung
11.142 €
- Gericht 1.836 €
- zwei Anwälte 9.306 €
- oft 12–24 Monate oder länger
- mehrere Verhandlungen, ggf. weitere Verfahren
Ersparnis im Beispiel: 3.456,02 € – und viele Monate Lebenszeit.
Wie sieht die Rechnung bei Ihnen aus? Mit dem Scheidungskosten-Rechner setzen Sie Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre Kinder ein und vergleichen beide Wege direkt.
Eine einvernehmliche Scheidung, die durch Mediation ermöglicht wird, ist in der Regel günstiger – selbst dann, wenn in der streitigen Variante keine Scheidungsfolgen wie Ehegattenunterhalt eingeklagt würden. Neben den finanziellen Kosten sind aber auch die zeitlichen, zwischenmenschlichen und emotionalen Kosten zu berücksichtigen:
| Mediation + einvernehmliche Scheidung | Streitige Scheidung | |
|---|---|---|
| Zeit | 12 Stunden Mediation über einige Monate, dann ein Anwalt, der den Antrag stellt, und ein Gerichtstermin von ca. 15–30 Minuten. Ist der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen, ist die Ehe oft schon nach wenigen Monaten geschieden; mit Versorgungsausgleich dauert es meist 6–12 Monate, weil die Rentenversicherungsträger Auskünfte erteilen müssen. | Viele Stunden beim eigenen Anwalt und in mündlichen Verhandlungen in angespannter Atmosphäre. Streit um Scheidungsfolgen kann sich über Jahre ziehen; manchmal kommen weitere Verfahren hinzu, etwa eine Auskunftsklage. |
| Beziehung | Mediation fördert gegenseitiges Verständnis und verbessert oft das Verhältnis der Eheleute – das ändert nichts an der Scheidung, aber daran, wie sich die Ehe in die eigene Biografie fügt. | Der Streit wird über Anwälte und vor Gericht ausgetragen, die Fronten verhärten sich. Eine Aussprache wird kaum möglich; oft folgt der völlige Beziehungsabbruch. |
| Emotionen | Der Anfang kann heftig und schmerzvoll sein; im Verlauf entsteht meist eine kooperative Zusammenarbeit, die hilft, die Trennung zu verarbeiten und nach vorne zu schauen. | Intensive, oft kompromisslose Auseinandersetzungen, die emotionale Wunden hinterlassen können. |
| Eigenverantwortung | Sie stehen für sich selbst ein und erarbeiten Ihre Vereinbarung selbst. Das erfordert Mut und Arbeit – das Ergebnis ist selbstbestimmt. | Die Auseinandersetzung wird an den Anwalt delegiert. Das kann entlasten, das Ergebnis ist aber weniger selbstbestimmt. |
Passt Mediation für Ihre Trennung?
Das klären wir in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch – 30 Minuten, auch online.
Wann ist Mediation der richtige Weg?

Mediation eignet sich besonders, wenn …
- beide Partner eine faire Lösung wollen – auch wenn Sie sich nicht in allem einig sind,
- Gesprächsbereitschaft besteht – Sie müssen sich nicht gut verstehen, aber bereit sein, miteinander zu reden,
- Kinder da sind – die gemeinsame Elternschaft bleibt, auch wenn die Ehe endet,
- Kosten und Zeit eine Rolle spielen,
- Selbstbestimmung Ihnen wichtig ist – Sie wollen selbst entscheiden, nicht Richter oder Anwälte.
Mediation ist schwierig bei …
- häuslicher Gewalt oder starkem Machtungleichgewicht – hier ist rechtliche Vertretung wichtiger,
- fehlender Bereitschaft zur Offenlegung – wenn ein Partner Vermögen verschweigt oder Informationen verweigert,
- vollständiger Blockade – wenn ein Partner jede Kooperation ablehnt.
Im Zweifel klärt ein kostenloses Erstgespräch, ob Mediation für Ihre Situation passt. Mediation ist freiwillig – passt sie nicht, steht Ihnen der Weg zum Anwalt weiterhin offen.
Ihr Weg zur einvernehmlichen Scheidung in München und Rosenheim
- Kostenloses Erstgespräch: Wir klären, ob Mediation für Ihre Situation passt und welche Themen anstehen.
- Mediationssitzungen: In mehreren strukturierten Sitzungen klären Sie Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang, Versorgungsausgleich und Wohnsituation.
- Abschlussvereinbarung: Alle Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.
- Anwalt beauftragen: Ein Anwalt formuliert die Vereinbarung rechtssicher und reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
- Gerichtstermin: Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert er meist nur 15–30 Minuten.
- Geschieden: Nach etwa 4–6 Monaten ist Ihre Scheidung rechtskräftig – fair, kostengünstiger und mit weniger Stress.
Ich begleite Paare persönlich in München (Maximiliansplatz 9) und Rosenheim/Bruckmühl (Am Bruckfeld 10) oder online per Video. Der Stundensatz beträgt 150 € zzgl. 19% USt. bzw. angepasst an Ihre Möglichkeiten; das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos und unverbindlich.
Fazit: Scheidung ohne Anwalt? Nein – aber mit nur einem Anwalt
Ganz ohne Anwalt geht es in Deutschland nicht. Mit Mediation können Sie die Anwaltskosten aber auf ein Minimum reduzieren: ein Anwalt statt zwei, in unserem Beispiel rund 3.500 € Ersparnis, eine deutlich kürzere Verfahrensdauer – und vor allem Vereinbarungen, die Sie selbst erarbeitet haben und die beide mittragen.
Matthias Würtenberger
Mediator in München und Rosenheim. Ich begleite Paare und Familien bei Trennung und Scheidung – persönlich oder online.
Weitere Artikel rund um Trennung, Scheidung und Familie finden Sie in meinem Ratgeber.
Weiterlesen
Quellen
- Gesetze (gesetze-im-internet.de): § 114 FamFG (Anwaltszwang) · § 43 und § 50 FamGKG (Verfahrenswert Ehesache und Versorgungsausgleich) · § 7 und § 8 VersAusglG (Ausschluss des Versorgungsausgleichs) · § 1378 BGB (Zugewinnausgleich) · § 1 MediationsG (Freiwilligkeit)
- Gebührenrecht für die Beispielrechnung: FamGKG (Gerichtskosten), RVG (Anwaltskosten), GNotKG (Notarkosten); Stand der Gebührentabellen: Juni 2025
- Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle (Differenzmethode, 45 % beim Ehegattenunterhalt)
- Eigene Angaben des Autors: Stundensatz, Zahl der Sitzungen und Verfahrensdauer sind Erfahrungswerte; die Rechenbeispiele sind Beispiele, keine Rechtsberatung. Eigene Zahlen berechnen Sie mit dem Scheidungskosten-Rechner.
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