A · Mediation + einvernehmliche Scheidung
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Scheidungskosten berechnen
Vergleichen Sie zwei Wege: Mediation mit anschließender einvernehmlicher Scheidung (ein Anwalt) und eine streitige Scheidung (zwei Anwälte). Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten berechnet der Rechner nach den gesetzlichen Gebührentabellen.
ca. 4–6 Monate · ein kurzer Gerichtstermin
oft 12–24 Monate · mehrere Verhandlungen
| Verfahrenswert Scheidung | Weg A | Weg B |
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| Kosten | Weg A | Weg B |
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Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Grundlage: FamGKG, RVG und GNotKG in der Fassung ab 1. Juni 2025. Gericht 2,0 Gebühren für die Scheidung (Nr. 1110 KV FamGKG), 0,5 je Kindschaftsverfahren (Nr. 1310); je Anwalt 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr plus 20 € Auslagenpauschale und 19 % USt.; Notar 2,0 Gebühren nach Tabelle B (Nr. 21100 KV GNotKG). Nicht enthalten: Einigungsgebühren, weitere Instanzen, Beurkundung weiterer Vereinbarungen (z. B. Immobilienübertragung). Die Mediationskosten hängen von Ihrer Situation ab; das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos.
Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Er beträgt das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens (mindestens 3.000 €, § 43 FamGKG), dazu kommt ein Teil des Vermögens und für jedes Rentenanrecht ein Wert für den Versorgungsausgleich (§ 50 FamGKG). Aus diesem Wert ergeben sich die Gerichtskosten nach dem FamGKG und die Anwaltskosten nach dem RVG – der Rechner nutzt die Tabellen, die seit 1. Juni 2025 gelten.
Der große Unterschied entsteht durch die Frage, ob Sie sich einigen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, und es wird nur über die Scheidung selbst entschieden. Bei einer streitigen Scheidung braucht jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt, und jede strittige Folgesache – Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder Umgang – erhöht den Verfahrenswert oder bringt eigene Verfahren mit sich. Eine Mediation hilft Ihnen, diese Fragen vorher gemeinsam zu klären.
Das hängt vor allem von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Im Rechenbeispiel aus meinem Ratgeber (Nettoeinkommen 4.000 € und 1.000 €, Wohnung im Wert von 200.000 €) kostet der Weg über Mediation und einvernehmliche Scheidung rund 7.700 €, eine streitige Scheidung rund 11.150 €.
In der Regel werden die Kosten gegeneinander aufgehoben (§ 150 FamFG): Jeder Ehepartner zahlt die Hälfte der Gerichtskosten und seinen eigenen Anwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt können Sie vereinbaren, dessen Kosten zu teilen.
Ja, den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Sind Sie sich über alle Scheidungsfolgen einig, genügt aber ein Anwalt für beide; der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu.
Mein Stundensatz für eine Scheidungsmediation beträgt 150 € zzgl. USt., für Menschen mit geringem Einkommen deutlich weniger. Häufig reichen 8 bis 16 Stunden einschließlich Abschlussvereinbarung. Das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos.
Ja. Bei geringem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen (§§ 76 ff. FamFG). Dann übernimmt der Staat Gerichts- und eigene Anwaltskosten ganz oder Sie zahlen sie in Raten zurück.
Das klären wir in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch – 30 Minuten, auch online.