Scheidungskosten berechnen

Scheidungskosten-Rechner: Was kostet Ihre Scheidung?

Vergleichen Sie zwei Wege: Mediation mit anschließender einvernehmlicher Scheidung (ein Anwalt) und eine streitige Scheidung (zwei Anwälte). Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten berechnet der Rechner nach den gesetzlichen Gebührentabellen.

Ihre Situation
€ / Monat
€ / Monat
Kinder
Viele Gerichte ziehen je Kind 250 € vom Monatseinkommen ab.
Anrechte
z. B. gesetzliche Rente je Partner = 2 Anrechte
€
0 €zählt mit
Nur ein Teil Ihres Vermögens fließt in den Verfahrenswert ein – Gerichte setzen meist 5–10 % an.
Weg A: Mediation
Stunden
inkl. Vor- und Nachbereitung und Abschlussvereinbarung
€ zzgl. USt.

Der Wert des Versorgungsausgleichs fließt in den Verfahrenswert ein.

Weg B: Streit vor Gericht

Was zusätzlich zur Scheidung vor Gericht verhandelt wird.

€ / Monat
€
Streit um die Kinder

Streit um Sorgerecht oder Umgang wird meist in eigenen Gerichtsverfahren geführt: je 5.000 € Verfahrenswert, zwei Anwälte und ein Verfahrensbeistand für die Kinder.

A · Mediation + einvernehmliche Scheidung

–
Mediation
–
Gericht
–
Ein Anwalt
–

ca. 4–6 Monate · ein kurzer Gerichtstermin

B · Streitige Scheidung

–
Gericht
–
Anwalt Ehepartner 1
–
Anwalt Ehepartner 2
–

oft 12–24 Monate · mehrere Verhandlungen

Geben Sie Ihr Nettoeinkommen ein – dann rechnet der Rechner sofort.
So wird gerechnet
Verfahrenswert ScheidungWeg AWeg B
KostenWeg AWeg B

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Grundlage: FamGKG, RVG und GNotKG in der Fassung ab 1. Juni 2025. Gericht 2,0 Gebühren für die Scheidung (Nr. 1110 KV FamGKG), 0,5 je Kindschaftsverfahren (Nr. 1310); je Anwalt 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr plus 20 € Auslagenpauschale und 19 % USt.; Notar 2,0 Gebühren nach Tabelle B (Nr. 21100 KV GNotKG). Nicht enthalten: Einigungsgebühren, weitere Instanzen, Beurkundung weiterer Vereinbarungen (z. B. Immobilienübertragung). Die Mediationskosten hängen von Ihrer Situation ab; das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos.

So berechnet der Scheidungskosten-Rechner Ihre Kosten

Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Er beträgt das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens (mindestens 3.000 €, § 43 FamGKG), dazu kommt ein Teil des Vermögens und für jedes Rentenanrecht ein Wert für den Versorgungsausgleich (§ 50 FamGKG). Aus diesem Wert ergeben sich die Gerichtskosten nach dem FamGKG und die Anwaltskosten nach dem RVG – der Rechner nutzt die Tabellen, die seit 1. Juni 2025 gelten.

Der große Unterschied entsteht durch die Frage, ob Sie sich einigen: Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Anwalt, und es wird nur über die Scheidung selbst entschieden. Bei einer streitigen Scheidung braucht jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt, und jede strittige Folgesache – Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht oder Umgang – erhöht den Verfahrenswert oder bringt eigene Verfahren mit sich. Eine Mediation hilft Ihnen, diese Fragen vorher gemeinsam zu klären.

Häufige Fragen zu Scheidungskosten

Was kostet eine Scheidung?

Das hängt vor allem von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Im Rechenbeispiel aus meinem Ratgeber (Nettoeinkommen 4.000 € und 1.000 €, Wohnung im Wert von 200.000 €) kostet der Weg über Mediation und einvernehmliche Scheidung rund 7.700 €, eine streitige Scheidung rund 11.150 €.

Wer zahlt die Kosten der Scheidung?

In der Regel werden die Kosten gegeneinander aufgehoben (§ 150 FamFG): Jeder Ehepartner zahlt die Hälfte der Gerichtskosten und seinen eigenen Anwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt können Sie vereinbaren, dessen Kosten zu teilen.

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Ja, den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Sind Sie sich über alle Scheidungsfolgen einig, genügt aber ein Anwalt für beide; der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu.

Was kostet eine Mediation?

Mein Stundensatz für eine Scheidungsmediation beträgt 150 € zzgl. USt., für Menschen mit geringem Einkommen deutlich weniger. Häufig reichen 8 bis 16 Stunden einschließlich Abschlussvereinbarung. Das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos.

Gibt es Hilfe, wenn ich mir die Scheidung nicht leisten kann?

Ja. Bei geringem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen (§§ 76 ff. FamFG). Dann übernimmt der Staat Gerichts- und eigene Anwaltskosten ganz oder Sie zahlen sie in Raten zurück.

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