Lesezeit ca. 10 MinutenMatthias Würtenberger, Mediator in München & Rosenheim
Es ist Mitte Dezember, und ein Vater und eine Mutter, bis vor einem halben Jahr noch ein Paar, aber mittlerweile getrennt, sitzen sich in einem Café gegenüber. Die Stimmung zwischen beiden ist angespannt und still. Die Kinder sind mit einer der Großmütter auf dem Spielplatz gegenüber. Auf dem Tisch zwischen ihnen liegt der Kalender, und beide schauen auf den 24. Dezember und die Feiertage danach. Keiner möchte nachgeben, und keiner will der Böse sein. Dabei wollen sie dasselbe: dass ihre Kinder ein gutes Weihnachten haben.
Weihnachten ist das Fest der Familie – und für getrennte Eltern oft der schwerste Termin im Jahr. Dieser Artikel zeigt, welche Modelle es gibt, wie Sie sich frühzeitig und fair absprechen und was Ihren Kindern in dieser Zeit hilft.
Das Wichtigste in Kürze
- Früh klären: Sprechen Sie die Feiertage im November ab, nicht in der Woche davor.
- Mehrere Modelle sind möglich. Es gibt keine gesetzliche Standardlösung; entscheidend ist, was für Ihre Kinder und Ihre Familie passt.
- Kinder brauchen Verlässlichkeit und Entlastung. Sie dürfen Wünsche äußern, die Entscheidung tragen die Eltern.
- Rituale tragen: Wichtiger als der „richtige“ Tag ist, dass das Fest in beiden Zuhause einen Platz hat.
- Es muss nicht perfekt sein. Das erste Weihnachten nach einer Trennung ist meist das schwerste.
Inhaltsübersicht
Warum Weihnachten nach der Trennung so schwer ist
An Weihnachten treffen viele Erwartungen aufeinander: das Bild der perfekten Familie, Traditionen aus der eigenen Kindheit, Großeltern, die ihre Enkel sehen wollen. Gleichzeitig ist die Trennung oft noch frisch. Für Erwachsene ist eine Trennung ein Prozess, der oft zwei bis drei Jahre dauert; bei zerstrittenen Eltern länger. Wer mitten darin steckt, erlebt gerade an Feiertagen Trauer, Wut und Einsamkeit sehr stark.
Das gilt für Eltern wie für Kinder. Kinder erleben, wie zerbrechlich Beziehungen sein können, und die Feiertage machen den Verlust des gemeinsamen Zuhauses besonders spürbar. Und Eltern stehen zwischen Wunsch und Realität: Sie möchten den Kindern ein schönes Fest bieten und müssen akzeptieren, dass sie es nicht jedes Jahr gemeinsam feiern.
Dabei hilft es zu wissen, dass Gefühle dazugehören. „Bleiben Sie sachlich“ ist an Weihnachten kein hilfreicher Rat. Ärger, Trauer, Eifersucht auf einen neuen Partner oder Scham über das eigene Scheitern sind keine Störungen, sondern Hinweise darauf, was Ihnen wichtig ist. Und manchmal spricht hinter dem Streit ums Datum jemand anderes mit: die eigenen Eltern, die ihr Enkelkind an Heiligabend sehen möchten, oder die Sorge, was Dritte denken.
Der Konflikt entzündet sich dabei selten am Kalender. Dahinter stehen Fragen wie: Bin ich noch ein wichtiger Teil im Leben meiner Kinder? Wird mein Zuhause zum „Zweitwohnsitz“? Wer entscheidet, was „normal“ ist? Wenn diese Fragen unausgesprochen bleiben, werden Absprachen zu Kämpfen.
Welche Modelle gibt es?
Eine Standardlösung gibt es nicht. Diese Modelle haben sich bewährt:
| Modell | So funktioniert es | Gut geeignet, wenn … |
|---|---|---|
| Jährlicher Wechsel | Ein Jahr feiern die Kinder Heiligabend bei der Mutter und die Feiertage danach beim Vater, im nächsten Jahr umgekehrt | die Eltern in der Nähe wohnen und Fairness im Vordergrund steht |
| Aufteilung der Tage | z. B. Heiligabend bis Mittag bei einem, ab Nachmittag beim anderen Elternteil; 25. und 26. Dezember getrennt | beide Eltern Heiligabend erleben möchten und die Wege kurz sind |
| Feste Zuordnung | Heiligabend immer bei einem Elternteil, dafür Silvester oder die Ferien beim anderen | beide Eltern unterschiedliche Traditionen haben |
| Gemeinsames Fest | beide Eltern feiern zusammen mit den Kindern | die Trennung nicht mehr akut ist und das Fest die Kinder nicht in Loyalitätskonflikte bringt |
| Ferienhälften | die Weihnachtsferien werden geteilt, Heiligabend und Silvester eingeschlossen | die Entfernung groß ist oder die Kinder länger am Stück bleiben sollen |
Ein gemeinsames Fest funktioniert nur, wenn es freiwillig und entspannt ist. Ein erzwungenes „Heile-Welt-Weihnachten“ belastet Kinder oft mehr als zwei getrennte Feste, weil sie ganz genau spüren, wie angespannt die Eltern sind.
Wichtig dabei: Jede Lösung hat eine Halbwertszeit. Lösungen müssen nicht für immer gelten. Sie können eine Regelung zunächst für ein Jahr vereinbaren und danach gemeinsam überprüfen. Es empfiehlt sich, neue Vereinbarungen klein, kurzfristig und überprüfbar zu halten – das macht sie leichter, und nachjustieren ist erlaubt.
Was Kindern in dieser Zeit hilft
Kinder reagieren auf eine Trennung mit sogenannten Erlebnisreaktionen. Sie sind keine Krankheit, sondern normale und gesunde Antworten auf verrückte Lebensumstände. Kinder fallen vorübergehend ein bis zwei Entwicklungsstufen zurück – und Weihnachten, mit seiner Aufregung, den Besuchen und dem Wechsel zwischen zwei Wohnungen, kann das verstärken. Das gibt sich meist wieder, wenn die Eltern kooperieren.
Als Orientierung, wie Kinder in verschiedenen Altersstufen reagieren können (mehr dazu in meiner Checkliste „Kinder bei Scheidung und Trennung“, auch als PDF zum Download):
- Kleine Kinder (etwa bis 3 Jahre) reagieren oft weinerlich und anhänglich, mit Trennungsängsten und Trotz. Sie brauchen kurze, klare Abläufe und vertraute Menschen und Gegenstände – das Kuscheltier muss mit.
- Kinder im Kindergartenalter (etwa 3 bis 6 Jahre) reagieren manchmal mit Aggression, Bauchweh oder Einnässen. Sie fühlen sich leicht schuldig und erleben die Trennung zum Teil als Liebesentzug. Hier hilft es, ihnen immer wieder zu sagen: „Du hast nichts falsch gemacht, wir haben beide dich lieb.“
- Grundschulkinder (etwa 6 bis 9 Jahre) sind oft traurig, ziehen sich zurück oder lassen in der Schule nach. Sie wollen verstehen, was passiert.
- Ältere Kinder (etwa 9 bis 12 Jahre) zeigen häufiger Zorn auf die Eltern. Sie brauchen ehrliche Antworten und das Gefühl, ernst genommen zu werden.
- Jugendliche (etwa 12 bis 15 Jahre und älter) sind oft wütend, traurig oder beschämt. Sie möchten mitreden und sich nicht verpflichtet fühlen, Partei zu ergreifen.
Das sind Orientierungen, keine Diagnosen: Jedes Kind reagiert anders.
Für Kinder kommt es auf drei Grundfesten an: der Kontakt zu jedem Elternteil ist gesichert, die Eltern kooperieren wieder, und die finanzielle Sicherheit ist hergestellt. Weihnachten ist ein guter Anlass, alle drei zu stärken.
Für alle Altersgruppen gilt:
- Informieren Sie die Kinder gemeinsam und gleichlautend, wie die Feiertage ablaufen – möglichst früh.
- Lassen Sie die Kinder nicht entscheiden. „Willst du lieber zu Mama oder zu Papa?“ ist eine Frage, die kein Kind beantworten kann, ohne einen Elternteil zu verletzen. Entscheidungen bleiben bei den Eltern. Wenn ein Kind sich etwas wünscht, fragen Sie, was dahintersteht: Möchte es mehr Zeit, mehr Ruhe, jemanden nicht verletzen?
- Hören Sie die Wünsche der Kinder an. Kinder haben oft kreative Ideen. Manche Mediatoren bitten Kinder, Ideen als „Geschenke an die Eltern“ mitzubringen – und manchmal kommt dabei etwas heraus, auf das die Eltern nie gekommen wären. Fast immer steht dabei auch der Wunsch: „Mama und Papa sollen zusammenbleiben.“ Er darf ausgesprochen und ernst genommen werden, auch wenn er nicht erfüllt werden kann. Erst dann können sich Kinder auf die neue Wirklichkeit einlassen.
- Trennen Sie die Paarebene von der Elternebene. Ziehen Sie die Kinder nicht in den Paarkonflikt.
- Erlauben Sie, dass der andere Elternteil im Herzen des Kindes seinen Platz behält. Ein „Schick Papa ein Foto von der Bescherung“ ist ein starkes Signal.
- Sorgen Sie für Rituale in beiden Zuhause: der Adventskranz, das Plätzchenbacken, das gemeinsame Vorlesen. Kinder müssen nicht „das gleiche“ Weihnachten haben, sondern ein Weihnachten, das sich in beiden Wohnungen wie ihres anfühlt.
- Gestalten Sie die Übergabe bewusst. Besonders ruhige Eltern verbringen bei der Übergabe eine halbe Stunde zusammen – Essen, Kartenspiel –, damit Ankommen und Loslassen für die Kinder nicht so schmerzhaft sind. Das ist nicht in jeder Situation möglich; ein kurzer, freundlicher Abschied an der Tür ohne Diskussion ist ein guter Anfang.
Passt Mediation zu Ihrer Situation?
Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten, telefonisch, per Video oder vor Ort) klären wir es – vertraulich und unverbindlich.
Sieben Tipps für die Absprache unter Eltern
- Früh beginnen. Sprechen Sie Weihnachten spätestens im November an – nicht erst Mitte Dezember.
- Zuerst die Bedürfnisse, dann die Tage. Was ist Ihnen an Weihnachten wichtig – die Bescherung, die Kirche, das Essen, der Besuch der Großeltern? Oft lassen sich Bedürfnisse leichter verteilen als Termine.
- Vorwürfe in Wünsche verwandeln. Statt „Du warst an Weihnachten nie für die Kinder da“ klingt „Ich wünsche mir, dass die Kinder dich an den Feiertagen länger sehen“ ganz anders – und ist leichter zu beantworten.
- Beginnen Sie mit dem, was Sie gemeinsam wollen. Beschreiben Sie beide kurz, wie Ihre Kinder Weihnachten erleben und was ihnen daran wichtig ist. Meist merken Eltern dabei, dass sie ähnlicher denken, als sie dachten.
- Fragen Sie auch nach Befürchtungen. „Was befürchten Sie an Weihnachten?“ ist eine wichtige Frage. Was ausgesprochen ist, verliert oft an Macht.
- Wege und Zeit realistisch planen. Fahrzeiten, Zugverbindungen, Müdigkeit der Kinder – gerade bei größeren Entfernungen. Und Geschenke absprechen, damit keine Konkurrenz entsteht.
- Großeltern, neue Partner und Verwandte einbeziehen – mit Bedacht. Neue Partner führen Sie behutsam ein; Großeltern wollen oft dabei sein, sollten aber nicht zum Streitpunkt werden. Und legen Sie vorab eine Reserveregel fest, falls ein Kind krank wird oder der Zug ausfällt.
Und: Sie müssen nicht alles perfekt machen. Weihnachten in zwei Zuhause kann trotzdem ein gutes Weihnachten sein.
Binationale Familien: Ferien im Heimatland des anderen Elternteils
Lebt ein Elternteil im Ausland oder stammt aus einem anderen Land, stellt sich eine weitere Frage: Verbringen die Kinder Weihnachten im Heimatland des anderen Elternteils? Wer in den Ferien dorthin reist, klärt Dauer und Rückkehr vorher schriftlich, auch wer den Flug zahlt und was gilt, wenn jemand erkrankt. Ich begleite Eltern in solchen Fragen auch auf Englisch.
Was das Gesetz sagt
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern (§ 1684 BGB). Wie die Feiertage aufgeteilt werden, schreibt das Gesetz nicht vor. Eltern können das frei vereinbaren, am besten schriftlich im Betreuungsplan. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht den Umgang regeln – einschließlich der Feiertage. Das ist für alle belastend und selten schnell genug, wenn Weihnachten naht.
Wie Mediation helfen kann
Wenn Absprachen am Telefon oder per Nachricht immer im Streit enden, kann ein Gespräch mit allparteilicher Begleitung helfen. In einer Scheidungsmediation – oder schon früher in der Trennungsphase – klären Sie als Eltern gemeinsam:
- wie Weihnachten, Silvester und Geburtstage verteilt werden,
- wie die Ferien aufgeteilt werden,
- wie Übergaben ablaufen und was bei Krankheit oder Terminproblemen gilt,
- wie Sie neue Partner und Großeltern einbeziehen,
- wie Sie die Regeln überprüfen, etwa nach einem Jahr.
Das Ergebnis ist ein Feiertagsplan, der Teil Ihres Betreuungsplans wird und für die kommenden Jahre gilt – damit Sie nicht jedes Jahr von vorn verhandeln müssen. Wenn Sie beide einverstanden sind, kann ich als Fachkraft für das Kind außerdem ein Kinderinterview führen, damit die Wünsche Ihrer Kinder einfließen, ohne dass sie zwischen Ihnen wählen müssen. Auch ein Brief der Kinder oder ein gemeinsames Gespräch, in dem die Eltern den Kindern den Plan gemeinsam erklären, kann hilfreich sein.
Mediation hält den Kontakt zu beiden Eltern lebendig, aber sie ist kein Heilsversprechen. Schwierigkeiten kündigen sich meist schon in den ersten drei Monaten nach Ende einer Mediation an – etwa durch neue Partnerschaften, einen Umzug oder Überforderung. Deshalb gehört eine Rückkehrmöglichkeit und ein Nachsorgetermin dazu: Wenn der Feiertagsplan nicht so funktioniert wie gedacht, passen Sie ihn an.
Mehr zu Betreuungsmodellen finden Sie im Artikel Wechselmodell oder Residenzmodell? und in meiner Checkliste Kinder bei Scheidung und Trennung.
Lieber erst schreiben?
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich persönlich bei Ihnen.
Häufige Fragen
Wer hat die Kinder an Heiligabend?
Das legen die Eltern fest. Ohne Vereinbarung gibt es keine gesetzliche Regel; häufig wechseln die Eltern jährlich oder teilen den Tag auf.
Muss ich meine Kinder an Weihnachten dem anderen Elternteil geben?
Wenn nichts anderes vereinbart oder gerichtlich geregelt ist, gilt, was Sie bisher gelebt haben, bis Sie etwas anderes vereinbaren. Am besten treffen Sie vorher eine klare Absprache. Bei einem bestehenden Umgangsbeschluss gilt dieser.
Was, wenn wir uns nicht einigen können?
Dann kann ein Gespräch mit allparteilicher Begleitung, etwa in einer Mediation, oder eine Beratung helfen. Als letzter Weg kann das Familiengericht entscheiden.
Dürfen die Kinder selbst entscheiden?
Kinder sollen gehört werden, und ältere Kinder haben gewichtige Wünsche. Die Entscheidung darf ihnen aber nicht aufgebürdet werden – sie bleibt bei den Eltern.
Mein Kind weint an der Übergabe. Ist das normal?
Ja. Abschiede und Wechsel sind schwer, gerade an Feiertagen. Ein verlässliches kleines Ritual – ein Satz, eine Umarmung, ein Anruf am Abend – hilft. Hält die Belastung über Wochen an oder zeigt sich Ihr Kind sehr verändert, sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin oder einer Beratungsstelle.
Wie gehe ich damit um, wenn ich an Heiligabend allein bin?
Planen Sie etwas für sich: Freunde, Familie, ein Spaziergang. Viele Eltern erzählen, dass der Abend ohne Kinder schwer ist. Es hilft, den Tag bewusst zu gestalten, statt ihn nur auszuhalten – und die Kinder wissen zu lassen, dass es Ihnen gut geht.
Wie lange dauert es, bis sich Weihnachten „normal“ anfühlt?
Das ist individuell. Viele Familien erleben das erste Weihnachten nach der Trennung als das schwerste; mit klaren Absprachen und neuen Ritualen wird es meist leichter.
Matthias Würtenberger
Mediator in München und Rosenheim und ausgebildete Fachkraft für das Kind. Ich begleite Eltern dabei, nach der Trennung Lösungen zu finden, die zu ihren Kindern passen – auch an den Feiertagen.
Weiterlesen
Quellen
- Gesetz (gesetze-im-internet.de): § 1684 BGB – Umgang des Kindes mit den Eltern
- Fachliteratur (alle in Perspektive Mediation, frei zugänglich): Krabbe: Belastende Gefühle von Kindern in Partnerschaftskrisen der Eltern, pm 3/2009, S. 147–150 (Trennung als Prozess, Altersstufen, drei Grundfesten) · Krabbe: Familienmediation ohne Kinder?, pm 4/2005, S. 180–183 (Entwicklungsrückschritte, Ideen als „Geschenke an die Eltern“) · Ramsauer: Familien in Mediation, pm 4/2005, S. 172–177 (Verantwortung bleibt bei den Eltern) · Hanspeter Bernhardt & Bianca Winograd: Kurz- und langfristige Wirkungen der Scheidungsmediation, pm 4/2005, S. 196–201 (Schwierigkeiten meist in den ersten drei Monaten nach Ende der Mediation, S. 200; dort zitiert: Saposnek u. a. 1984; Rückkehrklausel und Nachsorge) · Hofstetter Rogger/Montada: Emotionen – Störfaktoren oder Schlüssel zum Erfolg?, pm 3/2009, S. 122–127 (Gefühle, Scham, Schuld gegenüber Dritten) · Oberbichler: Kinder einbeziehen, pm 4/2022, S. 240–247 (Wunsch hinter dem Wunsch, Kinder als Gäste) · Zurmühl: Nahaufnahme einer Mediation – Familie F., pm 3/2011, S. 108–112 (Übergaben, Wünsche statt Vorwürfe) · Vogel: Angeordnete Mediation im Nachscheidungsbereich, pm 3/2011, S. 113–117 (kleine, überprüfbare Vereinbarungen) · Editorial pm 4/2013, S. 193, und Walker: Herausforderungen grenzüberschreitender Familienmediationen, pm 4/2013, S. 211–215 (Ferien, Rückkehr der Kinder)
- Eigene Materialien: Checkliste „Kinder bei Scheidung und Trennung“
- Hinweis: Die Eingangsszene ist ein erdachtes Beispiel, kein realer Fall.
Gemeinsam eine Lösung finden
Im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten) klären wir, ob eine Mediation für Ihre Familie passt – vertraulich und unverbindlich, in München, Rosenheim oder online.