
Checkliste – Kinder bei Scheidung und Trennung
Der folgende Artikel richtet sich an Eltern, die ihre Kinder bei Scheidung und Trennung bestmöglich
Wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen – und die Folgen fair und selbst regeln wollen
spricht immer das Familiengericht aus – und ganz ohne Anwalt geht es nicht: Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Entscheidend ist aber: Wenn Sie sich über die Folgen einig sind, braucht nur eine/r von Ihnen einen Anwalt. Ich bin selbst kein Anwalt – für rechtliche Fragen arbeite ich mit erfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht zusammen, die Sie beraten können.
Unterhalt, Vermögen und Wohnung, Sorge und Umgang für die Kinder, Versorgungsausgleich – in der Scheidungsmediation regeln Sie diese Fragen selbst, fair und strukturiert, bevor Sie zum Gericht gehen. Das Gericht muss dann im Wesentlichen nur noch die Scheidung aussprechen.
Und wenn Sie Kinder haben: Ihre Ehe endet, Ihre Elternschaft nicht. Mediation hilft Ihnen, auch nach der Trennung gut als Eltern zusammenzuarbeiten.
Auf einen Blick
Für wen
Paare und Ehepaare, die sich trennen oder scheiden lassen und die Folgen einvernehmlich regeln wollen – auch internationale und binationale Paare.
Ablauf
Kostenloses Erstgespräch, Sitzungen à 90 Minuten, schriftliche Vereinbarung – dann stellt ein Anwalt den Scheidungsantrag.
Kosten
150 € pro Stunde zzgl. USt. – bzw. angepasst an Ihre Möglichkeiten. Das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos.
Wo
In München (Maximiliansplatz 9), in Rosenheim/Bruckmühl (Am Bruckfeld 10) oder online per Video.
gemeinsam herauszuarbeiten, was Ihnen beiden wirklich wichtig ist. Auf dieser Grundlage können Sie selbst entscheiden, welche Regelung zu Ihrem Leben passt. Ich achte darauf, dass sich jede und jeder von Ihnen verstanden fühlt – Verstehen heißt nicht Zustimmen.
Sorge, Umgang und Kindesunterhalt so regeln, dass es für Ihre Kinder funktioniert – Sie bleiben Eltern.
Scheidungsmediation auch auf Englisch – wenn eine/r von Ihnen in einer anderen Sprache zu Hause ist.
Im Rechenbeispiel aus meinem Ratgeber kostet der Weg über Mediation und einvernehmliche Scheidung rund 7.700 €, eine streitige Scheidung rund 11.150 €. Zur Beispielrechnung · Eigene Kosten berechnen
Bei einer streitigen Scheidung beauftragt jede Seite einen eigenen Anwalt, und Streit über Unterhalt, Kinder oder Vermögen kann sich über Jahre hinziehen. In der Mediation erarbeiten Sie die Folgen Ihrer Trennung selbst – bevor es vor Gericht geht.
Eine Trennung ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch ein seelischer Weg. Viele Menschen erleben dabei ähnliche Phasen: Ambivalenz, die Trennung selbst, Schock, Nicht-wahrhaben-Wollen, Wut, Trauer und schließlich Akzeptanz – bis Raum für eine Neugestaltung entsteht (nach Elisabeth Kübler-Ross).
Die Phasen verlaufen selten geradlinig, und oft stehen die Partner an unterschiedlichen Stellen: Wer sich trennt, hat meist lange abgewogen – für den anderen kommt die Entscheidung oft überraschend. In der Mediation hat beides Platz, ohne dass einer den anderen drängen muss.

Nein – den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Wenn Sie sich über die Folgen einig sind, etwa nach einer Mediation mit schriftlicher Vereinbarung, braucht aber nur eine/r von Ihnen einen Anwalt.
Unterhalt (für Ehegatten und Kinder), Vermögen, Wohnung und Hausrat, Sorge und Umgang für die Kinder und der Versorgungsausgleich – oder dessen Ausschluss.
Ja, gerade dann. Geschieden werden kann in der Regel erst nach einem Jahr Trennung (§ 1565 BGB). Diese Zeit können Sie nutzen, um Unterhalt, Wohnung und die Betreuung der Kinder in Ruhe zu regeln.
Der Stundensatz beträgt 150 € zzgl. USt. bzw. angepasst an Ihre Möglichkeiten; das Erstgespräch (30 Minuten) ist kostenlos und unverbindlich. Eine Beispielrechnung finden Sie im Ratgeber: Scheidung ohne Anwalt? Kosten der Scheidungsmediation im Vergleich. Ihre eigenen Kosten berechnen Sie mit dem Scheidungskosten-Rechner.
Eine Sitzung dauert in der Regel 90 Minuten; wie viele Sitzungen Sie brauchen, hängt von Ihren Themen ab. Im Beispiel aus meinem Ratgeber ist die Scheidung nach Antragstellung in ca. 4–6 Monaten rechtskräftig; der Gerichtstermin dauert meist nur 15–30 Minuten.
Für den Antrag genügt ein Anwalt. Ich empfehle aber, die Vereinbarung vor der Unterschrift von je einem eigenen Beratungsanwalt prüfen zu lassen – dann wissen Sie beide, worauf Sie sich einlassen. Ich arbeite eng mit Fachanwältinnen und Fachanwälten für Familienrecht zusammen und stelle gern den Kontakt her – für die Beratung ebenso wie für den Scheidungsantrag nach der Mediation.
Ja. Die Sitzungen finden auf Deutsch oder Englisch statt – und wenn sich eine/r von Ihnen auf Deutsch und die/der andere auf Englisch wohler fühlt, finden wir einen Weg, der für Sie beide passt.
Ja. Ich begleite Paare persönlich in München (Maximiliansplatz 9) und Rosenheim/Bruckmühl (Am Bruckfeld 10) oder online per Video.
Bei häuslicher Gewalt oder einem starken Machtgefälle ist eine rechtliche Vertretung wichtiger. Schwierig wird Mediation auch, wenn eine Seite Informationen nicht offenlegen will oder jede Zusammenarbeit ablehnt.
Ja. Wenn sich zeigt, dass sie nicht der richtige Weg für Sie ist, können Sie jederzeit den herkömmlichen Weg über Anwälte gehen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Mediation für Ihre Situation passt – vertraulich und unverbindlich, in München, Rosenheim oder online.

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